You are currently viewing Das ändert sich 2023

Das ändert sich 2023

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Finanz News

Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen
Für Ledige 26.528 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete 53.056 Euro
Bei Arbeitnehmern: Kürzung GRV-Beitrag inkl. AG Anteil
Davon steuerlich ansetzbar jetzt vorgezogen vor 2025 zu 100%.
Gilt in der Schicht I also gesetzliche Rentenversicherung und Rürup/Basis Rente

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Sparer-Pauschbetrag
Für Ledige 1.000 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete 2.000 Euro

Erhöhung Geringfügigkeitsgrenze
Wurde auf 520 Euro monatlich hochgesetzt