76 % der Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar

Aktuell können 76 % der Rentenversicherungsbeiträge, seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im Jahr 2005, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (siehe auch Das-ändert-sich-2013). Dies gilt ebenso für die Beiträge…

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