Aktuell können 76 % der Rentenversicherungsbeiträge, seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im Jahr 2005, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (siehe auch Das-ändert-sich-2013).
Dies gilt ebenso für die Beiträge in die private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird, wie z.B. die Rürup-Rente. Dies kann im Einzelfall wie bei einem meiner Kunden eine Steuerersparnis von 7000,- Euro bedeuten. Clever vorgesorgt zahlt sich bestens aus. Sprechen Sie mich an!